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   BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96   

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https://dejure.org/1997,753
BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96 (https://dejure.org/1997,753)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1997 - 3 RK 12/96 (https://dejure.org/1997,753)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 3 RK 12/96 (https://dejure.org/1997,753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 93
  • NJW 1998, 1318
  • NJW 1998, 1813 (Ls.)
  • NZS 1997, 467
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 56/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Betriebskosten -

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Daß die Beigeladene für die Zeit ab 30. Juni 1992 noch keine Stromkosten übernommen hat, steht ihrem Prozeßführungsrecht nicht entgegen; es reicht zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "erstattungsberechtigt" hinsichtlich des gesamten Zeitraums aus, daß sie einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X haben kann (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11), weil die Vorschrift sonst neben § 104 SGB X keine sinnvolle Ergänzung darstellen würde (vgl Schellhorn/Jirasek/Seipp, Komm zum BSHG, 14. Aufl 1993, § 91a RdNr 11; aA Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl 1992, § 91a RdNr 3a).

    Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (BSG SozR 3-2200 § 182b Nr 3 ; BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11 ).

    Die erwähnten vom Senat zugesprochenen Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl betrafen ebenfalls bereits eine zum Gebrauch notwendige unkörperliche Leistung (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11).

    Das grundsätzliche Sachleistungsgebot schließt das nicht aus (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11 zu den Kosten einer Haftpflichtversicherung).

  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77

    Hilfsmittel iS des RVO § 182b - Batterien für den Betrieb eines Hörgerätes

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Der Anspruch nach § 33 Abs 1 SGB V umfaßt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16 ; vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr 11 ; zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: "... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät).

    Dementsprechend wurde für den Betrieb des Hilfsmittels "Hörgerät" auch die (Erst-)Ausstattung mit Batterien zugesprochen (BSGE 46, 183 = BSG SozR 2200 § 182b Nr 7).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Der Grund dafür liegt darin, daß sie nur für solche Mittel aufzukommen hat, die spezifisch einer Behinderung entgegenwirken, indem sie eigens für diesen Zweck hergestellt werden oder zumindest ganz überwiegend von Behinderten benutzt werden (vgl dazu die Urteile des Senats vom 6. Februar 1997 - 3 RK 1/96 und 3 RK 9/96).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Der Anspruch nach § 33 Abs 1 SGB V umfaßt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16 ; vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr 11 ; zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: "... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 31/89

    Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (BSG SozR 3-2200 § 182b Nr 3 ; BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11 ).
  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen" (BSG SozR 3-2200 § 182b Nr 3 ; BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 11 ).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Der Grund dafür liegt darin, daß sie nur für solche Mittel aufzukommen hat, die spezifisch einer Behinderung entgegenwirken, indem sie eigens für diesen Zweck hergestellt werden oder zumindest ganz überwiegend von Behinderten benutzt werden (vgl dazu die Urteile des Senats vom 6. Februar 1997 - 3 RK 1/96 und 3 RK 9/96).
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 37/92

    Ausschluß von Hilfsmitteln - geringer Abgabepreis - elektrische Milchpumpe -

    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Diese Kosten könnten nicht ohne weiteres als geringfügig angesehen werden, wenn man mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG jährliche Kosten bis zu 150,- DM darunter faßt (vgl BSG SozR 3-2500 § 34 Nr 2 und Nr 4).
  • BSG, 11.02.1960 - 4 RJ 201/58
    Auszug aus BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
    Durch diese gesetzliche Prozeßstandschaft (vgl BSGE 11, 295, 296 = SozR Nr 1 zu § 1538 RVO aF; Schellhorn/Jirasek/Seipp, Komm zum BSHG, 14. Aufl 1993, § 91a RdNr 15) kann die Beigeladene das Recht der Klägerin im eigenen Namen geltend machen.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr 16 und § 31 RdNr 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/17 R

    Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse?

    Der Anspruch erstreckt sich vielmehr grundsätzlich auf all dasjenige, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen, zB auf die Erstausstattung eines Hörgerätes mit Batterien (vgl BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7; aus dem Bereich der Sozialhilfe BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; abweichend im Bereich der privaten Krankenversicherung BGH Beschluss vom 13.5.2009 - IV ZR 217/08, juris) , auf die Unterhaltskosten für einen Blindenführhund (BSGE 51, 206, 209 = SozR 2200 § 182b Nr. 19 S 53 f) , die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11) sowie Energiekosten für das Wiederaufladen des Akkus eines Elektrorollstuhls (BSGE 80, 93, Leitsatz und S 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24, Leitsatz und S 137 f; ebenso für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung BSG SozR 4-2700 § 31 Nr. 1; für das soziale Entschädigungsrecht BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6; vgl auch aus dem Bereich des Beamtenversorgungsrechts BayVGH Beschluss vom 10.4.2008 - 3 B 04.86, juris ).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

    Die Energieversorgung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Hilfsmittels gehört dabei zum Leistungsumfang nach § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ( ; vgl BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) .
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und

    Dies ergibt sich aus der Pflicht der Krankenkassen, die Versicherten mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, stets funktionsfähigen, den individuellen Bedürfnissen angepassten, in der Nutzung jederzeit sicheren Hilfsmitteln zu versorgen und dabei auch die sich aus dem bestimmungsmäßigen Gebrauch resultierenden laufenden Kosten zu tragen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 zur Haftpflichtversicherung für Elektrorollstühle; BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 zur Antriebsenergie für Elektrorollstühle; Beck in jurisPK, SGB V, 2008, § 33 RdNr 91).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom -

    Dies hat das BSG für die Hilfsmittelerbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) (BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) sowie im sozialen Entschädigungsrecht nach § 13 Abs. 1 BVG (BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6) schon entschieden und für die gesetzliche Unfallversicherung gilt dies entsprechend (ebenso die gesamte einschlägige Literatur zu den Betriebskosten von Hilfsmitteln: Krasney in: Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand: Januar 2004, § 31 RdNr 10; Benz in: Hauck, SGB VII, Stand: Januar 2004, § 31 RdNr 22; ders, BG 1999, 42, 48; Franz in: Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Stand: November 2003, § 31 RdNr 20; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2004, § 31 SGB VII RdNr 7.3).

    Denn der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasst nach der Rechtsprechung des BSG alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen (BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24).

    Nichts anderes folgt aus der allgemeinen Verfügbarkeit von Strom im Gegensatz zu den Batterien für Hörgeräte (zur Vereinbarkeit der vorliegenden Kostenerstattung mit dem Sachleistungsprinzip vgl BSGE 80, 93, 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24), weil dies ein rein tatsächlicher Gesichtspunkt ohne erkennbare rechtliche Auswirkungen ist.

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Die durch § 91a BSHG eingeräumte Befugnis dient dazu, den Träger der Sozialhilfe von (weiteren) nachrangig zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Hilfeberechtigten zu befreien und - soweit er bereits Leistungen erbracht hat - deren Erstattung zu sichern (vgl BSGE 70, 72, 75, 76 = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1 mwN; BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24).

    Denn erstattungsberechtigt iS des § 91a BSHG ist nicht nur der Sozialhilfeträger, der Hilfe gewährt oder gewährt hat und der daraus einen Erstattungsanspruch aus § 104 SGB X herleiten kann, es genügt vielmehr, daß er einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X haben kann, weil die Vorschrift sonst neben § 104 SGB X keine sinnvolle Ergänzung darstellen würde (vgl BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 mwN).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - L 6 U 95/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebskosten eines Hilfsmittels -

    Nach den für die gesetzliche Krankenversicherung entwickelten Grundsätzen (vgl BSG vom 6.2.1997 - 3 RK 12/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und BSG vom 14.9.1994 - 3/1 RK 56/93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 11) gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung, dass die Bereitstellung von Hilfsmitteln gem §§ 26, 31 SGB 7 die Kostenübernahme für deren Energieversorgung (hier: Ladestromkosten für einen Elektrorollstuhl) umfasst.

    Der auch in anderen Sozialversicherungsbereichen gebrauchte Begriff des Hilfsmittels umfasst alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen ( vgl. zum Krankenversicherungsrecht: BSG , Urteil vom 6.2.1997 -- 3 RK 12/96 -- SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und BSG , Urteil vom 14.9. 1994 -- 3/1 RK 56/93 -- SozR 3-2500 § 33 Nr. 11).

    Hierzu zählen auch die Stromkosten für die Energieversorgung eines Hilfsmittels ( BSG , Urteil vom 6.2.1997 aa O).

    Dem steht weder entgegen, dass Strom eine unkörperliche Leistung ist, noch dass praktische Probleme bei der Trennung der Stromkosten für den Rollstuhl von den Stromkosten für die allgemeine Stromversorgung bestehen ( vgl. BSG , Urteil vom 6.2.1997 -- 3 RK 12/96 -- a. a. O. ).

  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigtenversorgung - Beschädigtengrundrente -

    Diese im Achten Kapitel "Kostenbeteiligung" des SGB VIII geregelte Befugnis steht dem Jugendamt nur als erstattungsberechtigter Leistungsträger zu und bezieht sich darauf, im eigenen Interesse und im eigenen Namen gegenüber einem anderen Leistungsträger ein fremdes Recht geltend zu machen, nämlich die Feststellung einer (anderen) Sozialleistung zu betreiben und (als gesetzlicher Prozessstandschafter des eigentlich Berechtigten) gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen (zu § 97 SGB VIII: BSG, Urteil vom 15.2.2000 - B 11 AL 73/99 R, veröffentlicht in juris; zu § 82a JWG alter Fassung: BayVGH, VGHE BY 43, 63 = FamRZ 1990, 1007 = FEVS 41, 4; zu § 91a BSHG alter Fassung: BSGE 70, 72, 75 f = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1 S 4 f; BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 S 136; BSGE 82, 112, 116 f = SozR 3-5910 § 91a Nr. 4 S 20 f; BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 S 31 f).
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 4 KR 547/20

    Krankenversicherung: Übernahme der Stromkosten für Hilfsmittel durch die

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.02.1997, 3 RK 12/96, habe er Anspruch auf Erstattung der vollen tatsächlich angefallenen Stromkosten für sein CPAP-Gerät.

    Dabei ist der Antrag auf die zum Betrieb eines Hilfsmittels erforderliche Energieversorgung bereits im Antrag auf das Hilfsmittel selbst, hier also im Antrag auf das CPAP-Gerät, zu sehen (vgl. BSG, Urteil vom 06.02.1997, 3 RK 12/96).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 3/96

    Zubehör für elektrisch betriebenes Druckbeatmungsgerät als Hilfsmittel

    Den Leistungsausschluß hat das Gesetz nur für das Hilfsmittel selbst vorgesehen, nicht aber für Zusatzteile, Zubehör und Betriebsmittel (vgl BSG, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 12/96 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - zum Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit Ladestrom bei einem elektrisch betriebenen Rollstuhl), die der ständigen Einsatzbereitschaft des Hilfsmittels dienen.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme -

  • LSG Bayern, 27.02.2019 - L 4 KR 146/16

    Stromkostenzuschuss für einen Elektrorollstuhl - Erhöhung der

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R

    Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden -

  • LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R

    Versorgung mit Hilfsmitteln im sozialen Entschädigungsrecht, Akku-Ladestrom für

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/02 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R

    Keine Rechtswirkung bei inhaltlicher Widersprüchlichkeit der Entscheidungsgründe,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 18/08

    Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis; Hilfsmitteleigenschaft; sachenrechtlich

  • LSG Hessen, 21.05.2007 - L 9 AS 57/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsanspruch bei stationärer

  • VGH Bayern, 10.04.2008 - 3 B 04.86

    Erstattung der Stromkosten für einen Treppenlift als notwendige Versorgung mit

  • LSG Berlin, 25.07.2001 - L 9 KR 125/99

    Gewährung einer Assistenz beim Bekleiden und Entkleiden und beim Duschen

  • SG Halle, 02.08.2018 - S 22 KR 511/17

    Gesetzliche Krankenversicherung: Übernahme von Stromkosten für einen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2005 - L 2 (5) KR 102/01

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98

    Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des

  • LSG Hessen, 11.12.2002 - L 14 KR 642/01

    Krankenversicherung - Zahlungsweise bewilligter Stromkosten für Elektrorollstuhl

  • SG Duisburg, 23.10.1998 - S 18 KR 61/98

    Krankenversicherung

  • SG Detmold, 31.08.2011 - S 5 KR 90/10

    Krankenversicherung

  • SG Düsseldorf, 17.05.2002 - S 4 KR 202/00

    Krankenversicherung

  • SG Freiburg, 07.08.2020 - S 14 KR 3778/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Eignung und Erforderlichkeit der

  • SG Hannover, 15.05.2010 - S 19 KR 82/08
  • SG Hannover, 22.06.2007 - S 52 SO 406/06
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